Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Reservierung / Vertragsabschluss JGH „Graureiher“
1.1. Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail reservieren.
1.2. Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, ggf. Geburtsdatum, bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.
1.3. Die Reservierung/der Vertrag kommt durch die schriftlichen oder mündlichen Annahmen des vom JGH abgegebenen Angebots durch den Gast für beide Seiten verbindlich zustande.
1.3.1. Vertragspartner sind das JGH und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung/Reservierung für den Gast vor, haftet er dem JGH gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem JGH eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Der Besteller ist darüber hinaus verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
1.4. Mit Familien, Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen.
1.5. Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
1.6. Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.
2. Bezahlung
2.1. Die Zahlung des Aufenthaltes ist spätestens bei Abreise fällig.
2.2. Bei Gruppen ab 6 Personen kann eine Anzahlung verlangt werden. Der Restbetrag ist spätestens am Anreisetag fällig. Näheres hierzu regelt der Belegungsvertrag.
2.3. Die Bezahlung kann nur in bar oder per Überweisung erfolgen.
3. Stornierung
3.1. Einzelpersonen können bis zu einer Woche vor dem gebuchten Anreisetag schriftlich oder telefonisch kostenfrei absagen. Erfolgt die Absage erst 7 Tage oder weniger vor dem gebuchten Anreisetag, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Aufenthaltspreises pro Tag und Person fällig.
3.2. Bei Absage bzw. Nichterscheinen am gebuchten Anreisetag werden 80% des Aufenthaltspreises pro Tag und Person in Rechnung gestellt.
3.3. Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss dem Jugendgästehaus mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Anreisetag zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
3.4. Bei Anmeldungen innerhalb zwölf Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" im nächsten Kapitel genannt sind.
3.5. Das Jugendgästehaus ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten.
4. Ausfallzahlungen
4.1. Wenn die Stornierungsfrist von 12 Wochen nicht eingehalten wird oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, werden durch das Jugendgästehaus folgende Ausfallzahlungen eingefordert:
4.1.1. Mehr als 3 Monate vor Anreise: kostenfrei
4.1.2. Weniger als 3 Monate vor Anreise: 30% des Aufenthaltspreises
4.1.3. Weniger als 2 Monate vor Anreise: 40% des Aufenthaltspreises
4.1.4. Weniger als 1 Monat vor Anreise: 50% des Aufenthaltspreises
4.1.5. Weniger als 7 Tage vor Anreise: 100% des Aufenthaltspreises plus 50% der Verpflegungskosten.
4.2. Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
5.Preise
5.1. Es gilt die aktuelle Preisliste zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. Preislisten sind direkt beim Jugendgästehaus und auf der Internetseite www.jgh-graureiher.de abzurufen.
6.Haftung
6.1. Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
6.2. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Hausleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden.
6.3. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Jugendgästehauses befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Jugendgästehaus oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht